Die Teilnahmebedingungen:
So machen Sie es richtig
Am Wettbewerb zum OVK AWARD 2008 können Unternehmen, Organisationen und Institutionen teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Online-Kampagnen, die noch nicht veröffentlicht wurden. Außerdem müssen der Kunde, die Kreativagentur und die Mediaagentur bereits zusammenarbeiten.
Innovative Kampagnen ausländischer Hersteller oder Entwickler bei deutschsprachigen Unternehmen oder Betreibern sind zugelassen, sofern das deutschsprachige Unternehmen als Einreicher fungiert.
Jeder Einreicher trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Einreichungen vollständig und rechtzeitig online eingetragen sind. Der Zeitraum für Einreichungen beginnt am 25.02.2008 und endet am 31.07.2008.
Als Einreicher müssen Sie gewährleisten, dass sich alle Jurymitglieder Ihre Einreichung online ansehen können, um sie zu bewerten. Sie garantieren die Korrektheit der URL-Angaben und evtl. Zugangsdaten. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Einreichungen.
Der Nachweis des Eingangs der Einreichung obliegt dem Absender. Die eingereichten Arbeiten verbleiben zu Dokumentationszwecken bei den Veranstaltern des OVK AWARD 2008.
Die jeweiligen Kunden müssen ihr Einverständnis geben, dass die Einreicher die Rechte an der Einreichung haben. Die Verantwortung dafür tragen die Einreicher. Die Veranstalter des OVK AWARDs sind nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.
Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einreicher erklärt sich damit einverstanden, dass prämierte Einreichungen in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form veröffentlicht werden können.